Informationen

Formulare

Selbstdispensation

Pro Schuljahr erhalten die Eltern die Möglichkeit ihr Kind bis zu vier Schulhalbtage in eigener Kompetenz vom Schulunterricht zu dispensieren, falls die nachfolgenden Bedingungen eingehalten werden.

Bedingungen:

  • Die Selbstdispensation ist der Klassenlehrperson mindestens zwei Schultage vor Beginn der Dispensation schriftlich mitzuteilen.
  • Für die Mitteilung ist das offizielle Formular “Selbstdispensation durch die Eltern” zu verwenden. Dieses kann bei den Klassenlehrpersonen bezogen werden.
  • Die vier Schulhalbtage können einzeln oder zusammenhängend bezogen werden. Ein Übertrag auf das folgende Schuljahr ist nicht gestattet.
  • Am Schuljahresanfang ist keine Selbstdispensation gestattet.
  • Die Selbstdispensation muss von einer erziehungsberechtigten Person unterschrieben werden. Die Selbstdispensation muss nicht begründet werden.

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Dispensationsgesuch für Schülerinnen und Schüler

Dispensationsgesuche sind schriftlich zu begründen und der Klassenlehrperson bzw. der Schulleitung frühzeitig einzureichen.

Dispensationsgesuche für maximal 6 Halbtage
Dispensationsgesuche für maximal 6 Halbtage sind mittels Formular frühzeitig bei der Klassenlehrperson einzureichen.

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Dispensationsgesuche für mehr als 6 Halbtage

Urlaubsgesuche für einen Urlaub, der mehr als sechs Halbtage dauert, sind in schriftlicher Form mindestens vier Wochen vor der beabsichtigten Dispensation an die zuständige Schulleitung zu richten. Diese Regelung gilt auch für Alpdispensen.

Abmeldung von festen Betreuungszeiten im Kindergarten

Im Rahmen der Blockzeiten werden die Kindergartenkinder von 7.50 Uhr bis zum eigentlichen Unterrichtsbeginn um 8.20 Uhr durch die Kindergartenlehrperson betreut.

Mit dem untenstehenden Formular können Sie Ihr Kind jedoch von dieser Betreuungszeit am Morgen (07.50 – 08.20 Uhr) abmelden.

Diese Regelung hat jeweils von Ferien zu Ferien (Sommer – Herbst – Weihnachten – Fasnacht/Sport – Ostern) Gültigkeit. Wünschen Sie als Eltern eine Änderung der Betreuung Ihres Kindes, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit der Kindergartenlehrperson auf. Erhält die Kindergartenlehrperson keinen gegenteiligen Bericht von Ihnen, läuft die Regelung automatisch weiter.

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Abmeldung von festen Betreuungszeiten während dem Religionsunterricht

Die nicht am Religionsunterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden während des Religionsunterrichts von den Religionslehrpersonen betreut.

Sie können ihre Kinder jedoch von den festen Betreuungszeiten abmelden. Die Abmeldung gilt für das ganze Schuljahr.

Der Religionsunterricht in der 1. und 2. Klasse ist ein katholisch konfessioneller Unterricht, der allen Kindern offensteht.

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